Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besucher eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95) zu tragen und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Die Termine mit dem Bauamt sind ausschließlich per E-Mail oder Telefon abzustimmen.
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