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Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besucher eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95) zu tragen und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Die Termine mit dem Bauamt sind ausschließlich per E-Mail oder Telefon abzustimmen.
Die Stadt Bad Schwartau weist daraufhin, dass pandemiebedingt nur eine eingeschränkte Anzahl an Terminen vergeben werden kann. Es wird um Verständnis gebeten, dass daher Termine den Bad Schwartauer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind. Für Dienstleistungen wie z.B. Beglaubigungen, KfZ-Angelegenheiten, Fischereimarken etc. wenden Sie sich bitte an die Wohnortgemeinde.
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