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Bitte beachten Sie, dass ab sofort die 3G-Regel für Besucher/innen aller Dienst-/Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung Bockhorn gilt, um dem Infektionsgeschehen gerecht zu werden. Vor dem Betreten der Gebäude ist somit ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Testzentrum) zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.
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