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In Anlehnung an §5 der neuen Coronaverordnung gilt in unserem Impfpunkt (gleichgesetzt wie eine Arztpraxis) weiterhin FFP2-Maskenpflicht!
WER kann hier geimpft werden?
• Alle Personen ab 12 Jahren! Bei Personen unter
16 Jahren müssen Erziehungsberechtigte die
Impflinge begleiten
• Alle Personen, die eine Einzel-Impfung mit dem
Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben,
die vor mindestens 4 Wochen erfolgt ist.
• Boosterimpfungen können MINDESTENS 3
Monate nach der Zweitimpfung erfolgen
• Die 2. Boosterimpfung kann MINDESTENS 3
Monate nach der 1. Boosterimpfung erfolgen, nur
für Personen ab 70 Jahren oder Personen mit
einer Immunschwäche!
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